Prominente Netstaler

Johann Melchior Kubli plädierte für Anna Göldi

von Hans Speck

1750 - 1835
1750 - 1835

Ein prominenter Netstaler war Johann Melchior Kubli, welcher vor allem während des Anna-Göldi-Prozesses im Jahre 1782 in der Rolle als Gerichtsschreiber und Ratsherr alles versucht hatte, die Angeklagte Anna Göldi vor dem Scharfrichter zu retten. Er bezog Stellung für die Angeklagte und plädierte für ihre Unschuld und gegen die Anwendung von Folter. Zusätzlich liess Kubli die Geheimakten zum Entsetzen der glarnerischen Behörden veröffentlichen und sorgte dafür, dass das Unrecht gegen Anna Göldi publik wurde. Johann Melchior Kubli wohnte zu seiner Zeit im der prachtvollen Villa beim sogenannten "Fridli-Rangg" an der Ecke Landstrasse-Gässli, in unmittelbarer Nähe des "Schmalzi-Brunnens". Die Liegenschaft ist heute im Besitztum unseres Mitbürgers Gianni Bee, Inhaber einer Gerüstbau-Firma. Kubli gehörte damals zu den reichsten Schweizern. Ihm gehörte praktisch halb Netstal mit Liegenschaften und Boden bis zum Buchwald hinauf. In seinem Nachruf wird der Geburtstag von Johann Melchior Kubli am 13. September 1750 festgehalten. Seine Geburtsurkunde besagt aber, dass Kubli am 16. September in Glarus geboren wurde. Er war das erste Kind von Caspar und Katherina Kubli, geborene Zopfi. Die Familie betrieb eine Sägerei und einen Holzhandel in Netstal. Bereits als 15jähriger übernahm der noch jugendliche Johann Melchior die Führung des Sägereibetriebes und des Holzhandels. Nachdem ihn die Behörden vorzeitig als mündig erklärt hatten, wurde er im Jahre 1768 Nachfolger seines Vaters als Landschreiber. Im Wikipedia ist zu lesen, dass Kubli bereits 1769 einer Gruppe von Glarnern angehörte, die Handelsgeschäfte mit Frankreich betrieb.

 

Kublis politische Laufbahn

In dem von Historiker Christoph H. Brunner geschriebenem Büchlein "Schweizer Klee“ ist ein Beitrag mit dem Titel "Ein Glarner Bauerngespräch des Jahres 1803“ zu lesen, welcher vermutlich von Johann Melchior Kubli aus Netstal geschrieben wurde. So steht dort unter anderem folgendes geschrieben: "Johann Melchior Kubli (1750 – 1835) war eine bemerkenswerte Figur, vielseitig, kraftvoll, eckig, schlau und direkt. Ein Mann, der sich fast überall einzurichten verstand: Im väterlichen Gewerbe, in der Sägerei, im Holzhandel, in der Alpwirtschaft und in der Schafzucht als Besitzer von Auern und des Hinteren Schlattalpli – zusammen immerhin 68 und 58 Stösse, nebst 200 Schafen auf Auern – sowie als Pächter der Bürglen in Netstal. In der Verwaltung war er Landschreiber seit 1768, Salzdirector (1794), Oberaufseher über das Baumwollengespunst (1796) in der Politik des Landes und der Gemeinde. Als Ratsherr seit 1797 zugleich ein Vorgesetzter der Gemeinde vermochte er 1797 als neuer Schrankenherr in den Familienrat der Zwicki und Schindler, in diese eigentliche Regierung der Häupter und "Aristokraten“ einzubrechen, ohne irgendwelche verwandtschaftliche Beziehungen zu den ersten Familien im Lande zu haben.“

 

Drei Dinge dürften ihm dabei behilflich gewesen sein:

 

1. Güter und Gewerbe.

Gemäss helvetischem Kataster sollen für den Bürger Senator Kubli ein Haus im "Lüntschen“ (beim Löntschenbrunnen) mit Garten, Gemüsegarten, Baumgarten, Stall, 6 Wiesen und 1 Weidli, 1½ Jucharten Wald sowie ein altes Haus im Gässli, nebst Höfli und Baumgärtli beim Haus und eine Weid gehört haben. Kein anderer Bürger in Netstal war mit vergleichbaren liegenden Gütern gesegnet. Die Sägerei mit Wasserrad war sein zweites Standbein zu einem respektablen Vermögen.

 

2. Ämter, Wissen, Ansehen

Die Informationen eines Landschreibers und Ratsherrn sowie das Ehrenamt eines Landfähnrichs ermöglichten ihm landesweite Einflussnahme. Kubli hatte das Amt von seinem Vater "geerbt“ und sein Sohn sollte dieses Amt nach ihm übernehmen.

 

3. Private und öffentliche Arbeit

Die seltsame wirtschaftliche Verquickung von Land- und Alpwirtschaft, Handel, Gewerbe auf privater Seite mit den staatlichen Aufgaben im Salz- und Baumwollwesen sowie in der Verwaltung erlaubte Kubli den Zugang zu allen Ständen.

 

Politische Stationen

In den folgenden Jahren wuchs der politische Einfluss von Johann Melchior Kubli zusehends. Seine herausragendsten politischen Stationen waren im Jahre 1772 Landesfähnrich, 1794 Salzdirektor, 1796 eidgenössischer Repräsentant, 1797 Gesandter in Basel und Vermittler im "Gossauerhandel“, 1798 helvetischer Senator der neuen Helvetischen Republik. Er vertrat den Kanton Linth, zu welchem Glarus gehörte. Im gleichen Jahr wurde Kubli zum Senatspräsidenten gewählt. Er unterzeichnete die Ratifikation mit Frankreich, in welcher er den Franzosen einen Hilfstrupp von 18‘000 freiwilligen Soldaten versprach. Diese Versprechung konnte Kubli zwar nie einhalten, aber es gelang ihm, das Vertrauen der Franzosen zu gewinnen und die Ostschweiz vor einem Krieg zu bewahren. Einen Verfassungsentwurf, gemeinsam verfasst mit Senator Heinrich Krauer von Luzern, legte Kubli dem Parlament vor. Die darin enthaltenen Ideen flossen 1848 in die heutige Schweizerische Bundesverfassung mit ein. Nach einem zweiten Staatsstreich wurde der Helvetische Senat unter französischer Militärgewalt aufgelöst. Kublis kehrten darauf hin wieder zurück ins Glarnerland. Im Jahr 1808 siedelte er nach Quinten am Walensee über. Er hatte dort zuvor ein Haus gekauft. In Quinten schlichtete er einen jahrelangen Streit über die Holznutzung und legte die Grenzen des Ortes fest. Die Gemeinde Quinten verlieh ihm als Dank das Ehrenbürgerrecht. Im Jahre 1813 wurde er in den Grossen Rat von St. Gallen gewählt. 1815 wählte ihn der Souverän zum Regierungsrat. Er stand dem Justiz- und Polizeiwesen vor. Gegen Ende 1834 begann Kubli zu kränkeln. Er verstarb am 3. Januar 1835 im Kubli-Haus in Quinten und wurde auf dem reformierten Friedhof in Mühlehorn beigesetzt.

 

Kublihaus in Quinten
Kublihaus in Quinten